Wie man die Pflegezeit finanziell meistert
Mit dem Thema „Pflegebedürftigkeit“ sollte sich schon die jüngere Generation auseinandersetzen.
Das empfahlen Herr Simnacher, Stadtseniorenrat, Herr Kierstein, KSK und Herr Rohr, Referent vom Beratungsdienst Geld und Haushalt, Berlin bei der Eröffnung der Veranstaltung.
Ihre Argumente: Wenn Eltern pflegebedürftig werden, können Kinder zur Mitfinanzierung des Pflegeaufwandes herangezogen werden, jeder dritte Mensch über 85 Jahren wird zum Pflegefall, schließlich kann Pflegebedürftigkeit auch den jüngeren Menschen treffen und Pflege kann sehr teuer werden.
Herr Rohr erklärte das am 01.01.2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz. Die Höhe der staatlichen finanziellen Leistung hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab. Wurde diese früher in „Pflegestufen von 0 bis 3“ erfasst, wird sie nach dem neuen Gesetz mit“ Pflegegraden von 1 bis 5“ definiert. Die Ermittlung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Pflegeversicherung. Dabei werden neben den körperlichen nun auch die geistigen, seelischen und psychischen Beeinträchtigungen berücksichtigt und möglichst der individuelle Pflegebedarf erfasst. Dafür ist notwendig, so berichtete Herr Rohr, dass der Pflegebedürftige seine Schwierigkeiten in der Alltagsbewältigung auch erkennen lässt. Die Leistung muss beantragt werden entweder als Pflegegeld oder als Sachleistung(ambulanter Pflegedienst) oder als stationäre Pflege. Die Beträge für häusliche Pflege wurden angehoben, die Beträge für stationäre Pflege bei niedrigen Pflegegraden abgesenkt, um den Grundsatz „ ambulant vor stationär“ zu stärken.
Die gesetzlichen Zahlungen decken meistens nicht den gesamten Pflegebedarf ab. An einem Rechenbeispiel zeigte Herr Rohr, dass bei einem Pflegeheimaufenthalt mit Pflegegrad 4 ein Restbetrag von ca. 2500,-Euro zur Eigenfinanzierung verbleiben kann. Reicht das Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen dafür nicht aus , tritt nun die gesetzliche Unterhaltspflicht der Kinder ein.
Um Härtesituationen zu vermeiden empfahl der Referent, besonders in jüngeren Jahren an den Abschluß einer Zusatzpflegeversicherung zu denken und erklärte die „Bahr-Förderpflege“als eine Möglichkeit der Absicherung. Eine Referentin der KSK setzte die Ausführungen fort und stellte eine weitere Option vor mit dem Hinweis, dass die KSK über private Zusatzversicherungen berät und Termine vereinbart werden können.
Ergänzend machten die Veranstalter darauf aufmerksam, dass generell eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht verfasst werden sollte .
Nun folgten noch Beratungshinweise für mehr Information zum Pflegestärkungsgesetz wie Höhe der Beträge u.a. und für alle Fragen rund um „Pflege“ :
Pflegestützpunkt Göppingen, Landratsamt Tel. 07161/ 202-9110
Als Beratung vor Ort: Sozialstation St. Martinus, Donzdorf, Hauptstr.60 Tel. 07162/ 912230
Vordrucke und Informationen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind außerdem in den Sprechstunden des Stadtseniorenrates erhältlich.( Termine s.Homepage und Mitteilungsblatt)
Danken möchten wir der KSK für die gute Kooperation.
Liselotte Niess April 2017
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.